Jugendschutz im Sachsenkeller-Club
Wir nehmen den Jugendschutz ernst! Die folgenden Regeln gelten bei uns ausnahmslos auf allen öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen.
Wichtige Einlassregeln:
- Ausweispflicht: Wer auf Verlangen keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen kann, wird automatisch wie „unter 16 Jahre“ gewertet. Ohne Ausweis wird der Zutritt zum Club verweigert, wenn du nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bist.
- Unter 18 Jahren? Du bist unter 18 und willst länger bleiben? Bitte bringe zwingend einen ausgefüllten Muttizettel mit!
Hier findest du den offiziellen Muttizettel zum kostenlosen Download:
Muttizettel herunterladen
Schnellübersicht: Wer darf wie lange bleiben?
Unter 16 Jahre
- Ohne Begleitung: Kein Zutritt zu den Club-Veranstaltungen / Discos.
- Mit Erziehungsberechtigten: Zutritt erlaubt (Altersfreigaben bei Konzerten beachten).
Ab 16 bis unter 18 Jahre
- Ohne Muttizettel: Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen (Discos/Partys) bis maximal 24:00 Uhr gestattet.
- Mit Muttizettel & Begleitperson: Aufenthalt auch nach 24:00 Uhr möglich.
Alkohol & Tabak
- Bier, Wein, Sekt: Erlaubt ab 16 Jahren.
- Spirituosen (Schnaps, Mixgetränke) & Tabakwaren: Absolut verboten unter 18 Jahren (auch Vapes / E-Shishas).
Schnellübersicht: Aufenthalt & Alkohol im Sachsenkeller
| Alter | Ohne Begleitung | Mit Muttizettel & Begleitperson | Bier, Wein, Sekt | Spirituosen & Tabak |
|---|---|---|---|---|
| Unter 14 Jahre | Kein Zutritt | Zutritt erlaubt (z.B. Konzerte) | Verboten | Verboten |
| 14 bis 15 Jahre | Kein Zutritt | Zutritt erlaubt | Verboten | Verboten |
| 16 bis 17 Jahre | Erlaubt bis 24:00 Uhr | Erlaubt auch nach 24:00 Uhr | Erlaubt | Verboten |
| Ab 18 Jahre | Unbegrenzt | Nicht notwendig | Erlaubt | Erlaubt |